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Dokumentation
Kongregation für die Glaubenslehre

Ad resurgendum cum Christo

Instruktion über die Beerdigung der Verstorbenen und die Aufbewahrung der Asche im Fall der Feuerbestattung
Ad resurgendum cum Christo
1. Um mit Christus aufzuerstehen, muss man mit Christus sterben; dazu ist es notwendig, »aus dem Leib auszuwandern und daheim beim Herrn zu sein« (2 Kor 5,8). Mit der Instruktion Piam et constantem vom 5. Juli 1963 bestimmte das ehemalige Heilige Offizium, dafür Sorge zu tragen, dass »die Gewohnheit, den Leichnam der verstorbenen Gläubigen zu beerdigen, heilig gehalten werde«. Es fügte aber hinzu, dass die Feuerbestattung der christlichen Religion nicht »an sich« widerspricht und jenen, die sich dafür entschieden haben, die Sakramente und das Begräbnis nicht mehr verweigert werden dürfen. Voraussetzung dafür ist, dass sie die Einäscherung nicht »aus Ablehnung der christlichen Dogmen, aus sektiererischer Gesinnung oder aus Hass gegen die katholische Religion und Kirche« gewählt haben. Diese Änderung der kirchlichen Ordnung wurde später in den Kodex des kanonischen Rechtes (1983) und in den Kodex der Kanones der katholischen Ostkirchen (1990) aufgenommen.

Mittlerweile hat sich die Feuerbestattung in nicht wenigen Ländern stark ausgebreitet. Aber zugleich haben sich auch neue Ideen verbreitet, die dem Glauben der Kirche widersprechen. Nach Anhören der Kongregation für den Gottesdienst und die Sakramentenordnung, des Päpstlichen Rates für die Gesetzestexte und zahlreicher Bischofskonferenzen und Bischofssynoden der katholischen Ostkirchen hat die Kongregation für die Glaubenslehre es für angebracht gehalten, eine neue Instruktion zu veröffentlichen, um die lehrmäßigen und pastoralen Gründe für die Bevorzugung der Beerdigung der Verstorbenen darzulegen und Normen für die Aufbewahrung der Asche im Fall der Feuerbestattung zu erlassen.

2. Die Auferstehung Jesu, in der die christliche Glaubenswahrheit ihren Höhepunkt findet, wurde von den Anfängen des Christentums an als wesentlicher Teil des Pascha-Mysteriums verkündet: »Vor allem habe ich euch überliefert, was auch ich empfangen habe: Christus ist für unsere Sünden gestorben, gemäß der Schrift, und ist begraben worden. Er ist am dritten Tag auferweckt worden, gemäß der Schrift, und erschien dem Kephas, dann den Zwölf« (1 Kor 15,3-5).

Durch seinen Tod und seine Auferstehung hat uns Christus von der Sünde befreit und den Zugang zu einem neuen Leben eröffnet: »Wie Christus durch die Herrlichkeit des Vaters von den Toten auferweckt wurde, so sollen auch wir als neue Menschen leben« (Röm 6,4). Darüber hinaus ist der auferstandene Christus Ursache und Urgrund unserer künftigen Auferstehung: »Christus ist von den Toten auferweckt worden als der Erste der Entschlafenen … Denn wie in Adam alle sterben, so werden in Christus alle lebendig gemacht werden« (1 Kor 15,20-22).

Christus wird uns am Letzten Tag auferwecken; andererseits sind wir aber schon in gewisser Weise mit Christus auferstanden. Denn durch die Taufe sind wir in den Tod und die Auferstehung Christi eingetaucht und sakramental ihm gleichgestaltet worden: »Mit Christus wurdet ihr in der Taufe begraben, mit ihm auch auferweckt, durch den Glauben an die Kraft Gottes, der ihn von den Toten auferweckt hat« (Kol 2,12). Durch die Taufe sind wir mit Christus vereint und haben deshalb schon jetzt wirklich Anteil am Leben Christi (vgl. Eph 2,6). [...]
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