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Kirche in der Welt
Kardinal Stella erläutert, welche Richtlinien zur Anwendung kommen für Priester des lateinischen Ritus, die Kinder haben

Entscheidungskriterium ist das Kindeswohl

Entscheidungskriterium ist das Kindeswohl
Von Andrea Tornielli

Das Thema der »Priesterkinder« war lange tabu. Infolgedessen wuchsen diese Kinder, vor allem in der Vergangenheit, oft ohne einen Vater auf, der bekannt und anerkannt war. Es ist jedoch ein anderes Problem als das, was kürzlich im Vatikan behandelt wurde; hier stand der Missbrauch Minderjähriger im Mittelpunkt. Vor einigen Tagen war der Psychotherapeut Vincent Doyle in Rom. Er ist der Sohn eines irischen katholischen Priesters und Gründer von »Coping International« (www.copinginternational.com), einem Verband zum Schutz der Rechte der Kinder katholischer Priester in aller Welt. Doyle will »die vielen Menschen, die aus einer Beziehung zwischen einer Frau und einem Priester hervorgegangen sind«, in verschiedenen Teilen der Welt »aus der Anonymität herausholen« und sie psychologisch unterstützen. Der irische Psychotherapeut hat in letzter Zeit in Interviews für verschiedene Medien ein Dokument der Kongregation für den Klerus – das eigentlich für die interne Nutzung gedacht ist und fälschlicherweise als »geheim« bezeichnet wird – erwähnt, in dem es um den Umgang mit diesen Fällen geht. Die Existenz dieser internen Richtlinien, die Doyle selbst seit 2017 kennt, und das allgemeine Kriterium des Kinderschutzes wurden vom Direktor »ad interim« des Presseamtes des Heiligen Stuhls, Andrea Gisotti, bestätigt. Im Folgenden ein Interview zu diesem Thema mit Kardinal Beniamino Stella, Präfekt der Kongregation für den Klerus, des Dikasteriums, das sich mit diesem Aspekt des Lebens von Priestern befasst.

Eminenz, nach welchen Kriterien werden Entscheidungen in Fällen von Priestern mit Kindern getroffen?

Seit der Zeit, in der Kardinal Claudio Hummes Präfekt war – also seit etwa zehn Jahren – folgt das Dikasterium einer bestimmten Praxis. Er hatte mit dem Heiligen Vater, seinerzeit Papst Benedikt XVI., über die Fälle von Priestern gesprochen, die jünger als 40 Jahre waren und Kinder hatten, und vorgeschlagen, ihnen die Dispens zu erteilen, ohne zu warten, bis sie das 40. Lebensjahr erreicht hätten, wie es in den kirchenrechtlichen Normen jener Zeit vorgesehen war. Hauptziel einer solchen Entscheidung war und ist bis heute die Wahrung des Kindeswohls, also des Rechts der Kinder, neben der Mutter auch einen Vater an ihrer Seite zu haben. Auch Papst Franziskus, der sich bereits als Kardinalerzbischof von Buenos Aires in einem Gespräch mit dem Rabbiner Abraham Skorka, das in dem Buch Über Himmel und Erde veröffentlicht wurde, in diesem Sinne ausgesprochen hatte, sagte kategorisch: Die Aufmerksamkeit des Priesters muss in erster Linie dem Kind gelten.

Was bedeutet »Aufmerksamkeit« in diesem Zusammenhang?

Natürlich ist damit nicht nur der finanzielle Unterhalt gemeint, auch wenn dieser notwendig ist. Ein heranwachsendes Kind muss vor allem von der Liebe der Eltern und einer angemessenen Erziehung begleitet werden – von allem, was eine echte und verantwortliche Vaterschaft mit sich bringt, vor allem in den ersten Lebensjahren.

Können Sie uns sagen, worin das interne Dokument, von dem die Rede ist, besteht? [...]
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