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Apostolische Reise nach Marseille
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Papst Benedikt XVI.
†Papst Benedikt XVI.

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Dokumentation

Dritte Außerordentliche Generalversammlung der Bischofssynode

Dritte Außerordentliche Generalversammlung der Bischofssynode
Der deutsche Kardinal Reinhard Marx bei einer seiner Wortmeldungen in der Synodenaula.
Die Bischöfe können ihren eingereichten Text mündlich zusammenfassen, dürfen sich aber auch zu einem ganz anderen Thema äussern. So soll das Eingehen auf Vorredner ermöglicht und eine Debatte erleichtert werden. Die Redezeit beträgt vier Minuten je Stellungnahme. Am Beginn jeder Generalkongregation steht die Stellungnahme eines Ehepaares oder eines anderen »Gasthörers«. Jeden Tag können von 18 bis 19 Uhr jeweils sogenannte »freie Stellungnahmen« ausserhalb der engeren Tagesordnung abgegeben werden. Im Folgenden veröffentlichen wir die Zusammenfassungen der Diskussionsbeiträge bei den einzelnen Generalkongregationen.

Zweite Generalkongregation

Den verfolgten Familien nahe sein

Die Sprache und Ausdrucksweise, die zur Vermittlung des Glaubens eingesetzt wird, darf nicht selbstbezogen sein; die Wahrheiten des Glaubens, die das Thema der christlichen Ehe und Familie betreffen, sollen den Gläubigen schrittweise vermittelt werden; im Übrigen seien positive Erfahrungen des Familienlebens auch bei solchen Formen der Familie vorhanden, die nicht dem von der Kirche propagierten Ideal der christlichen Ehe entsprechen. Das sind nur einige der Themen, die von den Synodenvätern am Montag Nachmittag, 6. Oktober, in der Zweiten Generalkongregation behandelt wurden. Auch Papst Franziskus nahm an der Sitzung teil.

Auf dem Programm standen 18 programmatische Wortmeldungen (darunter die der Kardinäle Wuerl, Sodano, Sgreccia, Kasper, Tagle, Schönborn, Ouellet und Ravasi sowie die der Erzbischöfe Paglia – des Präsidenten des Päpstlichen Rats für die Familien – und Fernández), zu denen sich dann 19 freie Wortmeldungen gesellten (diese Beiträge kamen u. a. von den Kardinälen Vingt-Trois, Filoni, Turkson, Scherer und de Aviz, der Patriarchen Sako, Laham und Younan sowie von den Erzbischöfen Forte und Schevchuk). Diese wurden ergänzt durch das Zeugnis des aus Sydney stammenden Ehepaares Romano und Mavis Pirola, den Direktoren des »Australian Catholic Marriage and Family Council«.

Gegenstand dieser Generalkongregation waren die ersten beiden Kapitel des Instrumentum laboris: »Der Plan Gottes für Ehe und Familie« und »Kenntnis und Rezeption der Heiligen Schrift und der Dokumente der Kirche über Ehe und Familie«.

Einige der Beiträge versuchten, die Aufmerksamkeit auf die Erfordernis einer Seelsorge zu lenken, die auf der Wahrheit gründe. Niemand wolle die Lehre über die Unauflöslichkeit der christlichen Ehe in Frage stellen, man müsse aber unterscheiden zwischen den Prinzipien einerseits und ihrer konkreten Anwendung andererseits. Es wurde darauf verwiesen, dass die Synode nicht die Absicht habe, doktrinäre Fragen zu diskutieren, sondern vielmehr solche der Familienpastoral, mit dem Ziel, die Lehre auf die Probleme der Familien und die Herausforderungen der zeitgenössischen Gesellschaft anzuwenden. In einer der Wortmeldungen wurde darauf aufmerksam gemacht, dass die Richtlinien dafür, wie man sich in dieser zeitgenössischen Realität bewegen solle, in der Rede aufgelistet seien, mit der Johannes XXIII. am 11. Oktober 1962 das II. Vatikanische Konzil eröffnet hatte. Er hatte dort gesagt, dass die Kirche als Braut Christi lieber Barmherzigkeit als Strenge walten lasse. Diese Worte fänden einen Widerhall in jenen Pauls VI., demzufolge die Barmherzigkeit der hermeneutische Schlüssel zu den Geboten sei. [...]
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