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Kultur
Die Päpstliche Korsengarde und Frankreich

Via Giulia, 20. August 1662 – ein diplomatischer Zwischenfall mit Folgen

Via Giulia, 20. August 1662 – ein diplomatischer Zwischenfall mit Folgen
Als der französische Gesandte eine Erweiterung der Bannmeile für das Gebäude der französischen Botschaft, den Palazzo Farnese (oben) forderte, kam es 1662 zu tätlichen Auseinandersetzungen mit der Korsengarde.
Von Ulrich Nersinger

Eine Polizei, wie wir sie heute kennen, gab es im 17. Jahrhundert noch nicht. Im weltlichen Herrschaftsgebiet des Papstes wurden deren Aufgaben hauptsächlich von den »Sbirren« wahrgenommen. Die Sbirren standen in den Diensten der verschiedenen Tribunale der Ewigen Stadt.

In erster Linie waren sie »executores« (Exekutivbeamte) der Gerichtshöfe; aber sie wurden auch zur Verhinderung von Straftaten eingesetzt: durch regelmäßige Patrouillengänge in der Stadt und mit der Aufgabe, den Verkauf und Besitz verbotener Waffen zu unterbinden. Da ihre Zahl nicht allzu groß war, erhielten sie im Jahre 1603 militärische Unterstützung durch die Päpstliche Korsengarde.

Die Garde sollte, so Klemens VIII. (Ippolito Aldobrandini, 1592–1605), in Rom und im ganzen Kirchenstaat »gemäß Unseres Auftrags Straßenräuber und Aufrührer bezwingen«. Die Söldnertruppe des Papstes verfügte jedoch nicht über den allerbesten Ruf. Sie galt als undiszipliniert und zeichnete sich durch rauhes, oft auch brutales Vorgehen aus. Aber sie war effizient und konnte Erfolge in der Verbrechensbekämpfung vorweisen.

In Rom für die Aufrechterhaltung der Öffentlichen Ordnung Sorge zu tragen, war keine leichte Aufgabe. Vor allem politische Vorgaben erschwerten die Arbeit der Sbirren und der korsischen Polizeisoldaten. »Die Quartiere, worin die französischen, spanischen, portugiesischen und österreichischen Gesandten wohnen, hatten das Recht, daß in sie keine Polizei eindringen durfte. Wenn daher aus irgendeinem Grunde jemand gegen den Arm der päpstlichen Sbirren gesichert seyn wollte, so zog er sich in das Quartier eines ausländischen Gesandten zurück. Die Wirksamkeit der Polizei ward durch diese bevorzugten Schlupfwinkel, durch diese fremden Staaten im Staate, gehemmt«, heißt es in der Denkschrift eines protestantischen Kirchenhistorikers.

Die diplomatischen Vertreter großer Nationen in der Ewigen Stadt beanspruchten aber nicht nur für ihre Botschaftspaläste das Recht der Exterritorialität, sondern dehnten dieses Privileg auch auf umliegende Gebäude, Straßen und Plätze aus. So wurden bisweilen ganze Viertel der päpstlichen Oberhoheit entzogen. Der Gesandte Spaniens, dessen Residenz sich bei der Piazza di Spagna befand, beanspruchte die Jurisdiktion über den gesamten Stadtteil von Sant’Andrea delle Fratte bis zum Beginn des Tritone und zum Corso hin. Die Grenzen dieses Bezirkes waren durch weiße Schilder bezeichnet, auf denen die Buchstaben A. D. S. (Ambasciata di Spagna) eingemeißelt waren. Die päpstlichen Behörden besaßen hier keinerlei Befugnisse, und die päpstliche Polizei vermied es, sich in die Dinge einzumischen, die hier vorgingen. Es geschah nicht selten, daß um die Wahrung der wirklichen oder vermeintlichen Rechte in einem Botschaftsviertel Streitigkeiten mit den Behörden des Papstes entstanden – oft aus ganz unbedeuteten Anlässen. Manchmal drohten sich aus kleinen Streitigkeiten große Staatsaktionen zu entwickeln.

1662 wird Frankreich, »die älteste Tochter der Kirche«, den Papst in selten dagewesener Weise provozieren. Ein Jahr zuvor war der Herzog von Créqui als Gesandter Ludwigs XIV. in der Ewigen Stadt eingetroffen. »Er war wild und trotzig und hatte eben deswegen den Auftrag bekommen, als außerordentlicher Gesandter nach Rom zu gehen, weil ihn der König für den Mann hielt, der ganz dazu aufgelegt war, dem Papst das Leben sauer zu machen«, charakterisiert ihn Leonhard Martin Eisenschmid; für Ludwig von Pastor, den Geschichtsschreiber der Päpste, zeigte sich der Adelige als »ein gelehriger Schüler Mazarins, der dem jungen König Mißtrauen und Haß gegen den Heiligen Stuhl und seinen damaligen Inhaber eingepflanzt hatte«. [...]
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