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Als die Päpste das Lottospiel »tauften«

Als die Päpste das Lottospiel »tauften«
Ein Spielschein der 2014 wieder offiziell eingeführten Vatikanischen Lotterie.
Im 18. Jahrhundert wurde das aus Genua stammende »giuoco del lotto« in vielen Ländern Europas zu einer festen Einrichtung. Zum Karneval des Jahres 1732 gab auch der Papst für sein weltliches Herrschaftsgebiet die endgültige Erlaubnis zu dem Glücksspiel.

Von Ulrich Nersinger


»Die päpstliche Regierung aber duldet nicht bloß die Lotterie, nein, sie genehmigt, ermutigt, ja, was sage ich, sie heiligt sie«, spottete Santo Domingo in seinem antikirchlichen Romführer aus dem Jahre 1825.

In Rom hatte das Lotto-Spiel mit Beginn des 17. Jahrhunderts seinen Einzug gefunden. Es beschränkte sich jedoch zunächst auf private Zirkel, und erweckte so auch nicht das besondere Interesse der Päpste. Es war König Philipp IV. von Spanien gewesen, der den Heiligen Stuhl auf die Gefahren des Spiels aufmerksam machte und von Papst Alexander VII. (1635-1667) eine Verurteilung erbat. Der Papst ließ sich in einer Vielzahl von Audienzen über das Spiel unterrichten. Die unterschiedliche Ansicht der Theologen abwägend, kam er zu der Entscheidung, das »giuoco del lotto« zu verbieten. Ausschlaggebend für den Entschluss des Papstes soll die Tatsache gewesen sein, dass sich gerade bei Klerikern ein übermäßiges Interesse an dem Spiel gezeigt hatte; die Teilnahme von Ordensleuten am Lotto war für Alexander VII. ein schwerer Verstoß gegen das Gelübde der Armut.

Kontroverse Ansichten

Auch die Nachfolger des Chigi-Papstes gingen gegen das Lottospiel vor, aber ohne allzu großes Engagement. Erst Clemens XI. (1700-1721) bemühte sich mit erstaunlicher Beharrlichkeit, diese Form des Glücksspiels in Rom und in den Päpstlichen Staaten zu unterbinden. Am 11. Januar 1704 wählte der Papst sogar die Form einer Enzyklika, um das Spiel zu verbieten. Aber trotz aller oberhirtlichen Anstrengungen ließ sich das »giuoco del lotto« nicht ausrotten; es ging in die Illegalität und gedieh dort prächtig – wie aus Berichten der päpstlichen Polizei ersichtlich auch wieder in klerikalen Kreisen. Die völlige Unkontrollierbarkeit führte dazu, dass viele Menschen skrupellos betrogen und in die Armut getrieben wurden. Zudem kam es zu einer erheblichen Kapitalabwanderung ins Ausland, in jene fremde Staaten, in denen das Lottospiel erlaubt war. Der Papst, dem das Dilemma, in dem er sich befand, nicht verborgen blieb, berief eine Kongregation von Theologen und Kirchenrechtlern ein. Unter dem Vorsitz von Kardinal Tolomei sollte sie sich mit der Problematik beschäftigen und zu Lösungen kommen. Die Experten debattierten jedoch noch, als der Pontifex am 19. März des Jahres 1721 verstarb.

Innozenz XIII. (1721-1724) beriet sich unmittelbar nach seiner Thronbesteigung mit Kardinal Tolomei und den Mitgliedern der Kommission. Das Urteil der Experten war nicht einhellig. Über die Moralität des Spiels gab es kontroverse Ansichten; einig schien man sich jedoch darüber zu sein, dass ein Verbot letztlich mehr Negatives bewirken würde als eine Duldung. Der Papst erklärte sich daher zur Freigabe des Lottospiels bereit. Mit einem Dekret vom 19. Juli 1721 gab Monsignore Falconieri, der Gouverneur der Ewigen Stadt und Vizekämmerer der Heiligen Römischen Kirche, die päpstliche Entscheidung und die entsprechenden Ausführungsbestimmungen bekannt; der Prälat betonte, dass das Verbot, an auswärtigen Lottospielen teilzunehmen, jedoch weiterhin bestehen bleibe.

In Benedikt XIII. (1724-1730) bekam das Lottospiel wieder einen entschiedenen Gegner. Er verbot es unter Androhung weltlicher und kirchlicher Zensuren, die Strafe der Exkommunikation nicht ausgenommen. Unterstützung bekam der Papst von Theologen und Juristen; ein beredtes Beispiel hierfür ist das 1728 erschienene Buch »Del giuoco del lotto« des berühmten Advokaten Girolamo Ercoli. [...]
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