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Aus dem Vatikan
Audienz für die Teilnehmer an einem vom Gericht der Römischen Rota veranstalteten Kurs

Dienst der Gerechtigkeit und der Liebe für die Familien

Ansprache von Papst Franziskus am 12. März
Dienst der Gerechtigkeit und der Liebe für die Familien
»Die Zeugen der ehelichen Treue müssen ermutigt und als nachzuahmende Vorbilder vor Augen gestellt werden«, so die Worte des Papstes vor den Kursteilnehmern.
Liebe Brüder und Schwestern, guten Tag!

Ich grüße euch alle, die ihr an der von der Römischen Rota veranstalteten Fortbildung zum neuen Ehenichtigkeitsprozess und zum Verfahren »super rato« teilgenommen habt. Ich danke Prälat Pinto für seinen Einsatz zugunsten dieser Fortbildungskurse und danke ihm für seine Worte.

Im Lauf des letzten synodalen Weges zum Thema der Familie sind große Erwartungen zutage getreten, die Ehenichtigkeitsverfahren zu vereinfachen und effizienter zu machen. Denn zahlreiche Gläubige leiden unter dem Scheitern ihrer Ehe und häufig belastet sie der Zweifel, ob die Ehe gültig war oder nicht. Das heißt, sie stellen sich die Frage, ob es in den Absichten oder Fakten bereits etwas gab, das das tatsächliche Zustandekommen des Sakraments verhindert hat. In vielen Fällen stießen diese Gläubigen allerdings auf Schwierigkeiten, Zugang zu den juridischen Strukturen der Kirche zu haben, und sahen die Notwendigkeit einer Vereinfachung der Verfahren.

Neben einer Reflexion über die Praxis haben auch Liebe und Barmherzigkeit die Kirche veranlasst, diesen ihren Kindern näher zu sein und ihrem berechtigten Wunsch nach Gerechtigkeit entgegenzukommen. Am 15. August vergangenen Jahres sind die Dokumente Mitis Iudex Dominus Iesus und Mitis et misericors Iesus promulgiert worden, die die Arbeitsergebnisse der am 27. August 2014 eingerichteten Sonderkommission aufgenommen haben: fast ein Jahr an Arbeit. Diese Regelungen haben einen vorrangig pastoralen Zweck: Sie sollen die Fürsorge der Kirche gegenüber jenen Gläubigen zum Ausdruck bringen, die eine rasche Prüfung ihrer ehelichen Situation erwarten. Insbesondere wurde die doppelte, übereinstimmende Entscheidung abgeschafft und der sogenannte kürzere Prozess eingeführt, der die Gestalt und die Rolle des Diözesanbischofs – oder des Eparchen im Fall der Orientalischen Kirchen – als Richter in Eheprozessen wieder in den Mittelpunkt stellt. So wurde die Rolle des Bischofs oder Eparchen in Ehesachen weiter aufgewertet, denn über die Feststellung auf dem Verwaltungsweg hinaus – gültig, aber nicht vollzogen – wurde ihm nun auch die Verantwortung hinsichtlich des Gerichtsweges zur Feststellung der Gültigkeit des Ehebandes übertragen.

Es ist wichtig, dass die neue gesetzliche Regelung in ihrer Absicht und ihrem Geist besonders von Seiten der Mitarbeiter der Kirchengerichte aufgenommen und vertieft wird, um den Familien einen Dienst der Gerechtigkeit und der Liebe zu leisten. Für viele Menschen, die eine unglückliche eheliche Erfahrung gemacht haben, stellt die Verifizierung von Gültigkeit oder Ungültigkeit der Ehe eine wichtige Möglichkeit dar; und diesen Menschen muss geholfen werden, damit sie diesen Weg wesentlich leichter gehen können. Daraus ergibt sich auch der Wert des Kurses, an dem ihr teilgenommen habt. Ich ermutige euch, all das zu beherzigen, was ihr in diesen Tagen gelernt habt, und bei eurer Tätigkeit stets den Blick auf die »salus animarum« zu richten, die das oberste Gesetz der Kirche ist. [...]
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