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Kirche in der Welt

Gesetze allein reichen nicht aus

Gesetze allein reichen nicht aus
Antonio del Pollaiolo: »Allegoria della giustizia« (1470)
Von Prof. Dr. Myriam Wijlens,
Universitätsprofessorin für Kirchenrecht an der Katholisch-Theologischen Fakultät der Universität Erfurt


»Die Mitverantwortung erfordert ein Umdenken vor allem im Hinblick auf die Rolle der Laien in der Kirche, die nicht als ›Mitarbeiter‹ des Klerus anzusehen sind, sondern als Menschen, die wirklich ›mitverantwortlich‹ für Sein und Handeln der Kirche sind. Es ist deshalb wichtig, daß sich ein reifer und engagierter Laienstand konsolidiert, der in der Lage ist, seinen ganz spezifischen Beitrag zur Sendung der Kirche zu leisten, im vollen Respekt vor den Ämtern und Aufgaben, die jeder im Leben der Kirche zu erfüllen hat, und stets in herzlicher Gemeinschaft mit den Bischöfen.« In einer Botschaft an die Katholische Aktion am 10. August 2012 sprach Papst Benedikt XVI. über diese Herausforderungen für die Kirche im Hinblick auf das Zusammenwirken von Klerus und Laien. Laien sind demnach nicht nur Mitarbeiter des Klerus: Sie haben eine Mitverantwortung für Aufbau und Sendung der Kirche. Was für die Laien im Allgemeinen gilt, gilt gleicherweise für die dem Laienstand angehörenden Frauen.

Die Äußerung des Papstes baut auf die Lehre des Zweiten Vatikanischen Konzils auf. Das Konzil unterstreicht, dass alle Gläubigen durch die Taufe am dreifachen Amt Christi Teil haben. Daraus folgt: »Das gemeinsame Priestertum der Gläubigen aber und das Priestertum des Dienstes, das heißt das hierarchische Priestertum, unterscheiden sich zwar dem Wesen und nicht bloß dem Grade nach. Dennoch sind sie einander zugeordnet (ad invicem tamen ordinetur): das eine wie das andere nämlich nimmt je auf besondere Weise am Priestertum Christi teil« (Lumen gentium, 10). Sie sind einander zugeordnet. Das Zweite Vatikanum lehrt: »Die heilige Kirche ist kraft göttlicher Einrichtung in wunderbarer Mannigfaltigkeit geordnet und geleitet. ›Wie wir nämlich an dem einen Leibe viele Glieder haben, die Glieder aber nicht alle den gleichen Dienst verrichten, so sind wir als viele ein einziger Leib in Christus, als einzelne aber untereinander Glieder‹ (Röm 12,4-5)« (Lumen gentium, 32). Grundgelegt durch die Taufe gibt es eine Gleichheit in Würde der Glieder und deshalb gibt es »also in Christus und in der Kirche keine Ungleichheit aufgrund von Rasse und Volkszugehörigkeit, sozialer Stellung oder Geschlecht« (ebd.). Die Gleichheit und das »Einander-zugeordnet-Sein« stehen ebenso in Zusammenhang mit der Lehre, dass der Heilige Geist besondere Gnaden und Charismen austeilt: »Durch diese macht er [die Gläubigen] geeignet und bereit, für die Erneuerung und den vollen Aufbau der Kirche verschiedene Werke und Dienste zu übernehmen gemäß dem Wort: ›Jedem wird der Erweis [die Offenbarung] des Geistes zum Nutzen [der anderen] gegeben‹ (1 Kor 12,7)« (Lumen gentium, 12). Auch aus diesem Verständnis ergibt sich, warum eine Diözese ein Teil (portio) des Gottesvolkes ist, der der pastoralen Sorge eines Bischofs anvertraut ist (vgl. Christus Dominus, 11). Der Bischof wird nicht zu seiner persönlichen Heiligung geweiht, sondern für den Dienst einer bestimmten Ortskirche. Eine Diözese zu leiten beinhaltet, alle Charismen, die den seiner Sorge anvertrauten Gläubigen geschenkt werden, zu fördern und zu schützen. Daher kann ein Bischof seinen Dienst nicht allein ausüben, sondern wird allen Gläubigen, Frauen inklusive, zuhören, sie um Rat fragen und sich beraten lassen wollen. [...]
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