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Dokumentation
Eröffnungsreferat von Kurt Kardinal Koch bei der Tagung der Römischen Görres-Gesellschaft

Roms Liturgiereformen in ökumenischer Perspektive

Roms Liturgiereformen in ökumenischer Perspektive
Altarbereich, der entsprechend der Liturgiereform des Zweiten Vatikanischen Konzils gestaltet wurde.
Das Römische Institut der Görres-Gesellschaft veranstaltete im Dezember 2012 eine internationale Tagung mit dem Thema »Operation am lebenden Objekt: Roms Liturgiereformen von Trient bis zum Vaticanum II«. Bei dieser Tagung hielt der Präsident des Päpstlichen Rats zur Förderung der Einheit der Christen, Kurt Kardinal Koch, den Eröffnungsvortrag, dessen zweiten und letzten Teil wir im folgenden abdrucken:

III. Liturgiereform im Licht entschiedener Christozentrik

Die Wiederentdeckung einer eucharistischen Ekklesiologie in dem Sinne, dass Kirche in ihrem innersten Kern eucharistische Versammlung und Kirche folglich vor allem dort ist, wo Eucharistie gefeiert wird, verdankt sich nicht zufälligerweise einer ökumenischen Revitalisierung des theologischen Gedankengutes der Patristik, die auch zu einer stärkeren Perichorese von liturgischen Traditionen des Westens mit Traditionen ostkirchlicher Liturgien geführt hat. Eine Betrachtung von Roms Liturgiereformen in einer ökumenischen Perspektive ist deshalb gut beraten, sich auch Rechenschaft darüber zu geben, von welchen geschichtlichen Konstellationen Reformen ausgehen und wie sie sich entwickeln und reifen können. Exemplarisch lässt sich diese Fragestellung wohl am besten verdeutlichen anhand der vom Zweiten Vatikanischen Konzil angestossenen Liturgiereform und ihrer Vorbereitung wie Nachgeschichte.

a) Die Liturgie als Anfang und Mitte des Konzils


Die Liturgiereform des Zweiten Vatikanischen Konzils hat man im allgemeinen Bewusstsein als das »sichtbarste und dauerhafteste Reformwerk des Konzils« bezeichnet. Dieses Urteil ist freilich nur und erst von ihrer Rezeption her berechtigt berechtigt. Auch für unsere ökumenische Fragestellung ist die Erinnerung aufschlussreich, dass für die Mehrheit der Konzilsväter die Reform der Liturgie anfänglich keine Priorität beansprucht hat. Dass die Frage der Liturgie den Anfang der Konzilsberatungen gebildet hat, hat man vielmehr pragmatisch dahingehend verstanden, dass bei dieser Thematik keine grossen Auseinandersetzungen zu erwarten gewesen sind. Kardinal Leo Suenens beispielsweise betrachtete in seinem Konzilsplan die Frage der Liturgie nur als Teil eines grossen Schemas, dem er den Namen »De ecclesia ad intra« gegeben hatte und das nur einige liturgische Hauptfragen behandeln sollte. Auch der Kölner Kardinal Joseph Frings erwartete von der konziliaren Liturgiereform eigentlich nur die Vollendung dessen, was Papst Pius XII. auf den Vorarbeiten von Papst Pius X. begonnen hatte. In seinen Augen empfahl sich, wie er in seinen Erinnerungen rückblickend festhält, das Schema über die Liturgie deshalb als Beginn der konziliaren Beratungen, weil es »verhältnismässig einfach und geeignet« zu sein schien, »die Versammlung an die Geschäfte, die ihr oblagen, zu gewöhnen. Man sagte sich, über die Liturgie könne wohl jeder etwas sagen, und so werde sich ein reger Meinungsaustausch ergeben«. Selbst der Mailänder Kardinal Giovanni Battista Montini, der als Papst Paul VI. die nachkonziliare Liturgiereform verwirklichen sollte, erklärte zu Beginn des Konzils bei der Präsentation seines Themenaufrisses, er sehe in der Liturgie und ihrer Reform keine wesentliche Aufgabe für das Konzil. Er wies vielmehr darauf hin, man solle das Schema über die Liturgie zuerst behandeln, weil es keinem vorrangigen Bedürfnis entspreche.

Dass die Behandlung der Liturgiekonstitution am Anfang der konziliaren Beratungen stand, hat also ganz pragmatische Gründe. Diesen Anfang hat der damalige Kardinal Joseph Ratzinger aber in einer positiven Weise gedeutet, dass es in der »Architektur des Konzils« seinen guten Sinn gehabt hat, dass die Liturgiekonstitution am Anfang stand, weil so sichtbar geworden ist, dass am Anfang immer »die Anbetung« und »damit Gott« steht. Damit begegnen wir dem grossen liturgietheologischen Panorama der Konstitution über die Heilige Liturgie, deren Grundanliegen zunächst in der Wiederentdeckung der vollen und aktiven Teilnahme aller Glaubenden an der Liturgie der Kirche wahrgenommen werden kann. Dabei gilt es aber zu bedenken, dass die Liturgiekonstitution die »plena et actuosa participatio« ganz entschieden finalisiert hat. Denn als Ziel der Erneuerung der liturgischen Bücher und Riten hat sie angegeben, »dass sie das Heilige, dem sie als Zeichen dienen, deutlich zum Ausdruck bringen, und so, dass das christliche Volk sie möglichst leicht erfassen und in voller, tätiger und gemeinschaftlicher Teilnahme mitfeiern kann«. Indem die Liturgiekonstitution der actuosa participatio die mystagogische Transparenz für das Heilige vorgeordnet und damit die grundlegende Überzeugung artikuliert hat, dass sich die Ermöglichung der tätigen und gemeinschaftlichen Teilhabe des Volkes Gottes an der Liturgie von ihrer Durchsichtigkeit für das Heilige ergeben und keineswegs umgekehrt, hat sie zum Ausdruck gebracht, dass die actuosa participatio ein für die Liturgie durchaus »wesentliches Gestaltprinzip« ist, dass es aber seinen Sinn und sein Gewicht erst vom »wesentlichen Gehaltsprinzip« her erhält, das im Paschmysterium gegeben ist, das Angelus A. Häussling mit Recht als konziliares Schlüsselwort bezeichnet hat, »das die Phase des Heilswerkes zwischen Pfingsten und Parusie, ›die Zeit der Kirche‹ also, erfassen will«. [...]
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