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Dokumentation

Die katholische Kirche in der DDR und die Wende

Die katholische Kirche in der DDR und die Wende
Katholikentreffen in Dresden vom 10. bis 12. Juli 1987. An dem Treffen vor der Kathedrale mit rund 15.000 Menschen nahm auch der damalige Kardinal Joseph Ratzinger teil. Rechts von ihm Bischof Schaffran von Dresden-Meißen, Bischof Lehmann von Mainz und links von Kardinal Ratzinger der damalige Berliner Kardinal Meisner.
Vor zwanzig Jahren ist die Berliner Mauer gefallen. Dieses historische Ereignis nahm der Präsident des Päpstlichen Komitees für Geschichtswissenschaften, Prälat Walter Brandmüller, zum Anlaß für einen Vortrag im »Caritas Politica«, dem Treffpunkt für die beim Heiligen Stuhl akkreditierten Botschafter. Er sprach über die kirchlichen Strukturen in der Deutschen Demokratischen Republik und die Wende.

Die Teilung Deutschlands in der Folge des Zweiten Weltkriegs hatte tiefgreifende Veränderungen der kirchlichen Landschaft bewirkt. Teile der Bistümer Paderborn, Würzburg, Fulda und Osnabrück waren mit einem Mal – weil auf dem Territorium erst der Sowjetischen Besatzungszone, dann der DDR gelegen – von ihren Bischofssitzen getrennt. Besonders augenfällig war das im Falle des Bistums Berlin. Nur das Bistum Meißen-Bautzen lag ganz auf DDR-Gebiet, ebenso Reste des Erzbistums Breslau, aus denen dann das Bistum Görlitz entstand. Nur mit Mühe konnten die in der Bundesrepublik Deutschland sitzenden Bischöfe mit ihren Gläubigen in der DDR Verbindung halten. Notlösungen bestanden darin, daß die Bischöfe für ihre Gemeinden in der DDR Vertreter mit außerordentlichen Vollmachten ernannten. Auf diese Weise gelang es, die Seelsorge ebenso wie die kirchliche Einheit aufrechtzuerhalten, wobei die Errichtung einer Ostdeutschen Ordinarienkonferenz durch Pius XII. den praktischen Erfordernissen Rechnung trug.

Nun aber entsprach es dem Streben der DDRFührung nach staatlicher Eigenständigkeit und internationaler Anerkennung, auch die kirchlichen Strukturen von ihrer Bindung an die angestammten westdeutschen Bistümer zu lösen, um die Deckungsgleichheit von staatlichem Territorium und hierarchischer Struktur zu erreichen. Während die analogen Absichten der DDRFührung bezüglich der protestantischen Landeskirchen Erfolg hatten und diese sich von der Evangelischen Kirche Deutschlands – EKD – trennten, widersetzten sich mit Nachdruck die deutsche Bischofskonferenz wie die Regierung der BRD. Beiden war daran gelegen, durch Beharren auf dem Status quo die Einheit Deutschlands auch in kirchlicher Hinsicht zu betonen.

Den in der Tat bestehenden seelsorglichen Erfordernissen kam der Heilige Stuhl dadurch entgegen, daß man 1973 für die in der DDR gelegenen Teile westdeutscher Bistümer die sogenannten Bischöflichen Ämter Erfurt-Meiningen, Magdeburg und Schwerin schuf und für sie jeweils einen Apostolischen Administrator ernannte, wobei die Jurisdiktion des zuständigen westlichen Bischofs ruhte, nicht aber aufgehoben wurde. [...]
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