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Dokumentation
Die Enzyklika »Magnifica humanitas« von Papst Leo XIV.

Künstliche Intelligenz muss allen Menschen dienen

Künstliche Intelligenz muss allen Menschen dienen
In seiner ersten Enzyklika »Magnifica humanitas« stellt Papst Leo XIV. die Soziallehre der Kirche im Zeitalter der Künstlichen Intelligenz in den Mittelpunkt – genau 135 Jahre nach der ersten Sozialenzyklika »Rerum novarum«. Er appelliert, »eine großartige Menschheit, in der Gott gegenwärtig ist«, zu bewahren und Wahrheit, Würde der Arbeit, soziale Gerechtigkeit sowie Frieden zu fördern. Im digitalen Zeitalter sei es notwendig, die Künstliche Intelligenz zu entwaffnen sowie die Theorie eines »gerechten Krieges« zu überwinden – und stattdessen auf Dialog und Multilateralismus zu setzen.

Von Isabella Piro


Die von Gott geschaffene großartige Menschheit steht heute vor einer entscheidenden Wahl: Entweder sie errichtet einen neuen Turm zu Babel oder sie erbaut die Stadt, in der Gott und die Menschheit gemeinsam wohnen.« Der erste Satz der ersten Enzyklika von Leo XIV., Magnifica humanitas , »über die Bewahrung des Menschen im Zeitalter der Künstlichen Intelligenz « fasst die tieferliegenden Gründe und die Absicht des Schreibens zusammen. Es wurde am Montag, 25. Mai, veröffentlicht und am 15. Mai unterzeichnet, am 135. Jahrestag der Veröffentlichung von Rerum novarum von Leo XIII. (1878-1903). Der heutige Papst hat das Erbe seines Vorgängers angenommen, indem er selbst eine Sozialenzyklika vorlegt, die eine der zentralen Herausforderungen der heutigen Zeit aufgreift: die Künstliche Intelligenz. Magnifica humanitas ist in fünf Kapitel unterteilt und beginnt mit einem Grundgedanken: Die Technologie sei weder »eine menschenfeindliche Kraft« (4), noch »ein Übel« (9). Dennoch »ist sie nicht neutral, weil sie die Züge derer annimmt, die sie konzipieren, finanzieren, regulieren und nutzen«. Darauf gründet der Aufruf des Papstes, »im Guten aufzubauen« und »menschlich zu bleiben«, indem man die Logik der mutigen gemeinsamen Verantwortung und der Gemeinschaft verfolge. 

Soziallehre der Kirche

Das erste Kapitel – Ein dynamisches Denken im Geiste des Evangeliums – zeichnet die Soziallehre der Kirche im jüngeren Lehramt der Päpste und des Zweiten Vatikanischen Konzils nach und hebt besonders deren »dynamischen Charakter« (17) hervor. Die katholische Soziallehre sei weit davon entfernt, »ein Handbuch von anzuwendenden Prinzipien und Normen« zu sein; sie sei vielmehr eine »Theologie der Gemeinschaft in der Geschichte« (27), die die Deutung der Ereignisse am Evangelium ausrichte. Im zweiten Kapitel listet Leo XIV. die Grundlagen und Prinzipien der Soziallehre der Kirche auf: Zu ersteren gehörten die Würde des nach Gottes Abbild geschaffenen Menschen, die Unverletzlichkeit der Menschenrechte, darunter die des Lebens »von der Empfängnis bis zu seinem natürlichen Ende«, sowie die Anerkennung der Rechte von Minderheiten. Besondere Aufmerksamkeit gilt den Frauen, damit sie wirklich wahrgenommen und wertgeschätzt würden (57).

Achtung der Identität der Völker

Anschließend benennt Leo XIV. fünf Prinzipien der Katholischen Soziallehre: Zunächst das Gemeinwohl, die »gesellschaftliche Form der jedem Menschen zugestandenen Würde« (59). In einem Punkt ist der Papst besonders entschieden: »Die Förderung des Gemeinwohls kann niemals losgelöst werden von der Achtung des Rechts der Völker, zu existieren, ihre Identität zu bewahren und ihren je eigenen Beitrag für die Familie der Nationen zu leisten.« Folglich »ist jeder Versuch oder jedes Vorhaben, eine Nation auszulöschen oder zu unterwerfen […] zutiefst unmoralisch und daher inakzeptabel« (64). Technologie nicht nur für wenige Das zweite Prinzip beschreibt die universale Bestimmung der Güter: Hier sowie an anderen Stellen der Enzyklika betont Leo XIV. nachdrücklich, dass die Technologien sich nicht in der Hand weniger konzentrieren dürften, da so die Kluft zwischen Teilhabenden und von der digitalen Revolution Ausgeschlossenen vergrößert werde (67). Daraus folgen das dritte und vierte Prinzip: die Subsidiarität (68), also die Überwindung einer paternalistischen oder wohlfahrtsstaatlichen Verwaltung des gesellschaftlichen Lebens zugunsten der Mitverantwortung, und die Solidarität (73), »zugleich Prinzip und Tugend« als Gegensatz zur Gleichgültigkeit.  [...]
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