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Die Fronleichnamsprozessionen der Päpste |
Machtvolles Bekenntnis zum Altarsakrament |
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Salvatore Busuttil, Fronleichnamsprozession mit Papst Gregor XVI. (1831-46), Privatsammlung. |
Von Ulrich Nersinger
Pontifikatsmedaillen der Päpste, kostbare Kupferstiche und imposante Gemälde geben noch heute Zeugnis von den Fronleichnamsprozessionen in der Ewigen Stadt, jenem machtvollen Bekenntnis der katholischen Kirche zur Realpräsenz des Herrn im Allerheiligsten Altarsakrament.
Das Fest Fronleichnam (lat. Corpus Domini – »Herrenleib«) geht auf Visionen der Augustinernonne Juliana von Lüttich (1209) zurück. Die fromme Ordensfrau hatte beim Beten den Mond betrachtet und auf ihm einen kleinen schwarzen Flecken entdeckt. Christus ließ sie die Bedeutung dieser Vision verstehen, dass nämlich der Mond für die Kirche stehe, der dunkle Fleck aber für das Fehlen eines Festes zur Verehrung des Altarsakramentes. Mit der Bulle Transiturus vom 11. August 1264 schrieb Papst Urban IV. (Jacques Pantaléon, 1261-1264) – als vormaliger Erzdiakon von Lüttich mit der Untersuchung der Visionen der Ordensfrau betraut – das Fest für die Weltkirche vor. Sein Tod verhinderte jedoch die Durchführung dieser Anordnung. Papst Johannes XXII. (Jacques Duèse, 1316-1334) verschaffte ihr dann allgemeine Geltung, indem er sie im Jahre 1317 in den Klementinen, einer Sammlung von Dekreten, veröffentlichte.
Beeindruckendes Zeremoniell
Eine der ersten Prozessionen zum Fest »Corpus Domini« dürfte um das Jahr 1278 in Köln stattgefunden haben. Der Ablauf der Fronleichnamsprozession wurde jedoch erst im Caeremoniale Episcoporum von 1600 und im Rituale Romanum von 1614 geregelt; im Gegensatz zu der diesseits der Alpen gebräuchlichen Form bestand er aus einem mit Gesängen begleiteten ununterbrochenen Umgang, an dessen Schluss der Segen mit dem Sanctissimum erteilt wurde.
Aber schon Johannes Burkhard, der berühmte Zeremonienmeister Alexanders VI., hatte auf ausdrücklichem Wunsch des Borgia-Papstes ein beeindruckendes Zeremoniell für die Sakramentsprozessionen in Rom geschaffen. Alexander VI. (Rodrigo Borgia, 1492-1503) war – trotz seiner moralischen Verfehlungen – ein Papst, der sich aufrichtig bemühte, seine religiösen Pflichten aufs Beste zu erfüllen. Er legte Wert auf eine würdige Liturgie, von der er sich und seine Umgebung nicht dispensierte. So ist aus zeitgenössischen Quellen zu erfahren, dass er die Fronleichnamsprozession nicht einmal bei strömendem Regen ausfallen ließ. Die Teilnahme an den Liturgien des Päpstlichen Hofs wurde gebieterisch gefordert, jede Entschuldigung für ein Fernbleiben höchst kritisch überprüft« (Susanne Schüller-Piroli). Zum Fronleichnamsfest 1496 verhängte der Papst über Kleriker der Apostolischen Kammer, die nicht an der Prozession teilgenommen hatten, die für damals recht hohe Strafe von 12 Dukaten pro Kopf.
Eine entscheidende Neuerung bei den Sakramentsprozessionen wurde mehr als hundertfünfzig Jahre später, im ersten Pontifikatsjahr Alexanders VII. (Fabio Chigi, 1655-1667), eingeführt. Der Diario (Tagebuchaufzeichnungen) des Päpstlichen Zeremoniars Giacinto Gigli berichtet: »Am 27. Mai war das Fronleichnamsfest und man veranstaltete die außerordentlich feierliche Prozession, bei der der Papst gewöhnlich in der Sedia, majestätisch erhöht, auf den Schultern der Kammerdiener getragen wird, in der Hand das Allerheiligste Sakrament. Papst Alexander ließ sich nicht sitzend in der Sedia tragen, sondern kniend und entblößten Hauptes, in der Hand das Allerheiligste, barfuß und in tiefste Andacht versunken, ohne die Augen oder irgend ein Glied zu bewegen, sodass er eher einer unbeweglichen Figur als einem Menschen glich, was alle anderen ebenfalls zu größter Andacht und Zerknirschung hinriss, da es ihnen schien, als sähen sie eine himmlische Vision.« [...]
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