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Aus dem Vatikan
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| Aus dem Vatikan |
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| Generalaudienz im Petersdom am 19. August |
Liturgischer Gesang als Symbol der kirchlichen Gemeinschaft |
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| Papst Leo XIV. hat die Bedeutung von Kirchenmusik hervorgehoben. Sakrale Musik sei Teil des liturgischen Geschehens und keine bloße Ausschmückung der Feier, sagte der Papst bei seiner Generalaudienz im Petersdom. Singen und Musizieren seien vielmehr ein Akt des Gebets. |
Liebe Brüder und Schwestern!
Das sechste Kapitel der Konstitution Sacrosanctum Concilium (SC) des Zweiten Vatikanischen Konzils ist der Kirchenmusik gewidmet. Darin heißt es: »Die überlieferte Musik der Gesamtkirche stellt einen Reichtum von unschätzbarem Wert dar, ausgezeichnet unter allen übrigen künstlerischen Ausdrucksformen vor allem deshalb, weil sie als der mit dem Wort verbundene gottesdienstliche Gesang einen notwendigen und integrierenden Bestandteil der feierlichen Liturgie ausmacht« (SC 112). Und es erläutert: »So wird denn die Kirchenmusik um so heiliger sein, je enger sie mit der liturgischen Handlung verbunden ist, sei es, dass sie das Gebet inniger zum Ausdruck bringt oder die Einmütigkeit fördert, sei es, dass sie die heiligen Riten mit größerer Feierlichkeit umgibt« (ebd.).
Dienende Funktion der Musik
Wir finden hier den Kern der Konzilslehre, die die dienende Funktion der Musik in der Liturgie bestätigt und vertieft, die bereits vom heiligen Pius X. im Motu proprio Inter sollicitudines (22. November 1903) hervorgehoben worden war. Denn die Musik ist Teil des liturgischen Handelns und keine bloße Ausschmückung der Feier. Singen und Musizieren bedeutet in der Liturgie zu beten, indem man das eigene Herz mit dem der Schwestern und der Brüder und mit Gott in Einklang bringt, in der tätigen Teilnahme am gefeierten Geheimnis. Insbesondere die Musik bringt die gefühlsmäßige Dimension des Gebets zum Ausdruck, wie der heilige Augustinus sagt: »Cantare amantis est«, also »das Lied ist der Liebe Gesetz« (Sermo 336,1). Das ist sehr wichtig, weil es uns hilft, das Herz zu öffnen für Gottes Gnadenwirken und sich davon formen zu lassen.
Außerdem fördert der Gesang die Gemeinschaft. Durch die Symphonie der Stimmen trägt er zur Vereinigung der Herzen bei, überwindet die Unterschiede zwischen den Menschen und vereint alle im Lob Gottes. So wird er zur Epiphanie der Kirche, zum spürbaren Ausdruck der Gemeinschaft, die zu ihrem ureigenen Wesen gehört.
Aus der hohen theologischen Bedeutung des Kirchengesangs als fester Bestandteil des liturgischen Handelns ergeben sich einige Erfordernisse. Zunächst muss er jenseits aller Modeerscheinungen und besonderen Sensibilitäten der Urheber auf allen Ebenen der Feier angemessen sein. Außerdem muss die Form, besonders in ihrem melodischen Aspekt, gleichzeitig edel und einfach, von hoher musikalischer Qualität und leicht auszuführen sein, vor allem dann, wenn er von der ganzen Gemeinde gesungen werden soll (vgl. SC 121).
Aus demselben Grund sagt das Konzil, dass auch die Texte angemessen, tiefgehend und gleichzeitig leicht verständlich sowie in erster Linie von der Heiligen Schrift, den liturgischen Büchern und der geistlichen Überlieferung der Kirche inspiriert sein sollen. Darauf muss geachtet werden, damit die Dynamik, die in dem alten Prinzip »lex orandi lex credendi« – also das Gesetz des Gebets ist auch Gesetz des Glaubens – zum Ausdruck kommt, lebendig bleibt und wachsen kann. [...]
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Meditationen von Papst Franziskus bei den Frühmessen in Santa Marta 2013
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