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Papst Benedikt XVI.
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Kurz und bündig
Vatikanstadt. Nach dem schweren Zugunglück in Griechenland vom späten Dienstagabend, 28. Februar, hat Papst Franziskus den Hinterbliebenen seine Anteilnahme ausgedrückt. Zudem übermittle er den Verletzten und den Rettungskräften seinen Segen und bete für das Seelenheil der Opfer, heißt es in einem von Kardinalstaatssekretär Pietro Parolin unterzeichneten Beileidstelegramm an den Vorsitzenden der griechischen Bischofskonferenz, Bischof Petros Stefanou.



Addis Abeba. In der äthiopischen Hauptstadt Addis Abeba ist am Montag, 6. März, die afrikanische Kontinentalversammlung zur derzeitigen Weltsynode der katholischen Kirche zu Ende gegangen. Das fünftägige Treffen schloss mit einem Ruf nach weiterem Dialog. »Wir wollen eine Kultur von Synodalität hervorbringen und als gewohnte Vorgehensweise in der Kirche etablieren«, bekräftigten die Verantwortlichen in ihrer Abschlusserklärung.



Das Presseamt des Heiligen Stuhls hat in einem Kommuniqué vom 7. März mitgeteilt, dass Papst Franziskus nach Ablauf der Amtszeit die Mitglieder des neuen Kardinalsrats ernannt hat. Diesem gehören nun an: Kardinalstaatssekretär Pietro Parolin; Kardinal Fernando Vérgez Alzaga, Präsident der Päpstlichen Kommission für den Staat der Vatikanstadt und Präsident des Governatorats des Staates der Vatikanstadt; Kardinal Fridolin Ambongo Besungu, Erzbischof von Kinshasa (Demokratische Republik Kongo); Kardinal Oswald Gracias, Metropolitan-Erzbischof von Bombay (Indien); Kardinal Seán Patrick O’Malley, Metropolitan-Erzbischof von Boston (Vereinigte Staaten von Amerika); Kardinal Juan José Omella Omella, Metropolitan-Erzbischof von Barcelona (Spanien); Kardinal Gérald C. Lacroix, Erzbischof von Québec (Kanada); Kardinal Jean-Claude Hollerich, Erzbischof von Luxemburg (Luxemburg); Kardinal Sérgio da Rocha, Metropolitan-Erzbischof von São Salvador da Bahia (Brasilien). Sekretär ist Marco Mellino, Titularbischof von Cresima (Italien). Die nächste Sitzung des Kardinalsrats soll am 24. April stattfinden.



Papst Franziskus hat festgelegt, dass es innerhalb des Heiligen Stuhls keine Sondervermögen geben darf. Ein entsprechendes Motu Proprio mit dem Titel »Il diritto nativo« (Das angeborene Recht) veröffentlichte das vatikanische Presseamt am 23. Februar. In dem Text heißt es: »Keine Institution oder Behörde kann einen privaten und exklusiven Besitzanspruch auf Güter des Heiligen Stuhls für sich reklamieren«, da »alle beweglichen und unbeweglichen Güter (…) kirchliche öffentliche Güter und damit Eigentum des Heiligen Stuhls in seiner Gesamtheit sind und zu seinem einheitlichen, unteilbaren und souveränen Vermögen gehören«.



Bei der 18. Internationalen Architektur-Biennale vom 20. Mai bis 26. November in Venedig wird der Heilige Stuhl in den Gärten und Gebäuden der Benediktiner-Abtei San Giorgio Maggiore ausstellen, wie das Dikasterium für die Kultur und die Bildung Ende Februar mitteilte. Mit einem interaktiven Auftritt sollen von vatikanischer Seite die beiden Enzykliken des Papstes Laudato si’ von 2015 zum Thema Umwelt und Fratelli tutti von 2020 zum Thema Frieden und Gerechtigkeit in Szene gesetzt werden.
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