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Kultur

Die Banknoten des Papstes

Die Banknoten des Papstes
Geldschein der Bank des Kirchenstaates. Der Zwanzig-Scudi Schein stammt aus dem Jahr 1833. Unter der Tiara mit den Schlüsseln ist vermerkt: »Das Gesetz bestraft den Fälscher.«
Die Münzen des Kirchenstaates und des Vatikanstaates sind beliebte Sammlerobjekte. Sie fehlen auf kaum einer Auktionsliste. Die Geldscheine des Kirchenstaates jedoch sind eine Rarität; die letzten von ihnen wurden vor mehr als 150 Jahren gedruckt.

Von Ulrich Nersinger


Der Heilige Stuhl hatte nach der Gründung des souveränen Staates der Vatikanstadt im Jahre 1929 auf die Emission eigener Banknoten verzichtet. Aufwand und Unkosten wären enorm und kaum zu verantworten gewesen. Zudem hatte sich der erste Gouverneur des Vatikanstaates, Marchese Camillo Serafini, vehement gegen die Herausgabe vatikanischer Geldscheine gestemmt. Serafini war eine international anerkannte Koryphäe auf dem Gebiet der Numismatik; vor seiner Ernennung zum Gouverneur hatte er das Amt eines Konservators des weltberühmten Münzkabinetts der Vatikanischen Bibliothek innegehabt.

Geldscheinflut

Dennoch, päpstliche Banknoten wären keine Sensation gewesen: Schon im 18. Jahrhundert hatten zwei kirchliche Bankinstitute, der von Paul V. (Camillo Borghese, 1605-1621) gegründete Banco di Santo Spirito sowie der von Gregor XIII. (Ugo Boncompagni, 1572-1585) ins Leben gerufene Banco del Monte di Pietà, im Auftrag der päpstlichen Regierung carte monetate, Geldscheine, herausgegeben.

Eine wahre Geldscheinflut erlebte Rom erstmals in der jakobinischen »Römischen Republik« der Jahre 1798 und 1799. Die Emission neuer Banknoten diente der Selbstbestätigung der damaligen Machthaber; die carte monetate waren dann auch mit dementsprechenden Symbolen der Revolution versehen. Als Napoleon die Päpstlichen Staaten im Jahre 1808 besetzen ließ, führte er in ihnen das französische Geldsystem ein. Nach dem Sturz des Korsen und der Rückkehr des Papstes nach Rom wurde dieses wieder außer Kraft gesetzt.

In Rom, Bologna, Ferrara und Ancona prägte man wieder Münzen – mit jeweils eigenen Währungen. 1818 befahl die päpstliche Regierung die Einführung eines einheitlichen Systems. Dennoch zeichnete sich für eine Reihe von Jahren das Bank- und Münzwesen der Päpstlichen Staaten durch vielerlei Unzulänglichkeiten aus und bot berechtigten Anlass zu Kritik. Es war dann der zu Unrecht als rückständig gescholtene Papst Gregor XVI. (Bartolomeo Alberto Cappellari, 1831-1846), der eine grundlegende Reform des Geldwesens anordnete.

Drei Jahre nach seiner Inthronisation wurde die Banca Romana di Sconto gegründet. Sie gab Geldscheine zu 10, 50 und 100 Scudi heraus. Ein Regierungskommissar führte die Aufsicht über den Druck, die Herausgabe und den Umlauf der Scheine. »Le cose vanno bene – die Dinge verlaufen gut«, urteilte ein Fachmann. Sie liefen gut bis 1848, dem Jahr, in dem in der Ewigen Stadt die Revolution siegte. Wie schon in der ersten »Römischen Republik« war man auch in der zweiten »Republik« an der unverzüglichen Emission eigener Geldscheine interessiert – als Beleg für die »Legitimität« der neuen Regierung und die »Souveränität« des Volkes. Der Governo della Repubblica Romana gab sodann neue Geldscheine heraus. Auch die »befreiten« päpstlichen Legationen (Staaten) ließen Noten drucken: so die provisorische Regierung von Bologna, die Provinzen Ancona und Rieti und die Gemeinde Pesaro. Das von Mazzini, Aurelio Saffi und Mattia Montecchi beherrschte Nationalkomitee brachte Scheine mit den Aufschriften »Dio e Popolo – Gott und das Volk« und »Italia e Roma – Italien und Rom« in Umlauf. [...]
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