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Papst Benedikt XVI.
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Apostolische Konstitution von Papst Franziskus

PASCITE GREGEM DEI

mit der das Buch VI des Codex des kanonischen Rechtes erneuert wird
PASCITE GREGEM DEI
Der gute Hirte, Mosaik im Mausoleum der Kaiserin Galla Placidia, Ravenna, erste Hälfte des 5. Jahrhunderts.
»Weidet die euch anvertraute Herde Gottes, nicht gezwungen, sondern freiwillig, wie Gott es will« (vgl. 1 Petr 5, 2). Diese inspirierten Worte des Apostels Petrus klingen im Ritus der Bischofsweihe nach: »Wie der Vater unseren Herrn Jesus Christus gesandt hat, um die Menschen zu erlösen, so hat dieser die Apostel gesandt. Er hat ihnen aufgetragen, in der Kraft des Heiligen Geistes das Evangelium zu predigen und alle Völker zu sammeln, sie zu heiligen und sie zu leiten. (…) [Jesus Christus selbst] führt euch durch den Bischof in Weisheit auf dem Weg durch die Zeit zur ewigen Freude« (vgl. Die Weihe des Bischofs, der Priester und der Diakone, Nr. 42). Der Hirte aber ist dazu berufen, seine Aufgabe auszuüben »durch Rat, Zuspruch, Beispiel, aber auch in Autorität und heiliger Vollmacht« (Lumen gentium, Nr. 27), da es die Liebe und die Barmherzigkeit erforderlich machen, dass ein Vater sich auch bemüht, das wieder geradezubiegen, was manchmal krumm wird.

Seit den Zeiten der Apostel hat sich die auf ihrem irdischen Pilgerweg fortschreitende Kirche Verhaltensregeln gegeben, die im Laufe der Jahrhunderte einen zusammenhängenden Corpus verbindlicher sozialer Normen formten, welche das Volk Gottes einen und für deren Einhaltung die Bischöfe verantwortlich sind. Diese Normen spiegeln den Glauben wider, den wir alle bekennen. Von ihm erhalten sie ihre verpflichtende Kraft. Auf ihm gegründet bringen sie die mütterliche Barmherzigkeit der Kirche zum Ausdruck, die sich dessen bewusst ist, dass ihr Ziel immer im Heil der Seelen besteht. Da sie das Leben der Gemeinschaft im Dahingleiten der Zeit organisieren sollen, müssen diese Normen beständig im Austausch mit den Veränderungen in der Gesellschaft und den neuen Erfordernissen des Volkes Gottes stehen. Das macht es manchmal erforderlich, sie zu überarbeiten und an die veränderten Bedingungen anzupassen.

Im Zusammenhang mit den schnellen sozialen Veränderungen, die wir erleben und dessen bewusst, dass »die Epoche, in der wir leben, nicht nur eine Epoche der Veränderungen ist, sondern die eines Epochenwandels« (Audienz für die Römische Kurie beim traditionellen Weihnachtsempfang, 21.12.2019), bestand die offensichtliche Notwendigkeit, auch die vom Hl. Johannes Paul II. am 25. Januar 1983 mit dem Codex des kanonischen Rechtes promulgierte Strafgesetzgebung zu überarbeiten, um in entsprechender Weise auf die Erfordernisse der Kirche in aller Welt antworten zu können. Es war nötig, sie auf eine Weise zu verändern, die es den Hirten erlaubt, sie als flexibleres therapeutisches und korrigierendes Instrument zu benutzen, das zeitgerecht und mit pastoraler Liebe eingesetzt werden kann, um größerem Übel zuvorzukommen und die durch menschliche Schwäche geschlagenen Wunden zu heilen.

Aus diesem Grund hat mein verehrter Vorgänger Benedikt XVI. im Jahr 2007 dem Päpstlichen Rat für die Gesetzestexte den Auftrag gegeben, mit der Arbeit für eine Überarbeitung der im Codex von 1983 enthaltenen Strafnormen zu beginnen. Kraft dieses Auftrags hat sich das Dikasterium bemüht, die neuen Erfordernisse konkret zu analysieren, die Grenzen und die Mängel der geltenden Rechtsordnung festzustellen, und mögliche, klare und einfache Lösungen dafür zu finden. Diese Arbeit wurde im Geist der Kollegialität und der Zusammenarbeit umgesetzt. Es wurden Beiträge von Experten und Hirten erbeten und die möglichen Lösungen mit den Erfordernissen und der Kultur der verschiedenen Ortskirchen verglichen.

Nachdem ein erster Entwurf des neuen Buches VI des Codex des kanonischen Rechtes fertig war, wurde er an alle Bischofskonferenzen, die Dikasterien der Römischen Kurie, die Generalobern der Ordensinstitute, die kirchenrechtlichen Fakultäten und andere kirchliche Institutionen verschickt, um ihre Bemerkungen zusammenzutragen. Gleichzeitig wurden auch zahlreiche Kirchenrechtler und Strafrechtsexperten aus aller Welt befragt. Die entsprechend geordneten Ergebnisse dieser ersten Konsultation wurden dann von einer speziellen Expertengruppe geprüft, welche den Entwurf entsprechend den eingegangenen Vorschlägen überarbeitete, um ihn danach nochmals dem Urteil der Konsultoren zu unterbreiten. Schließlich wurde nach weiteren Veränderungen und weiterem Austausch der endgültige Entwurf von der Plenarversammlung der Mitglieder des Päpstlichen Rates für die Gesetzestexte im Februar 2020 geprüft. Nachdem die von der Plenaria gewünschten Korrekturen eingearbeitet worden waren, wurde der Entwurf dem Papst vorgelegt. [...]
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