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Apostolische Reise
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Apostolische Reise nach Marseille
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Papst Benedikt XVI.
†Papst Benedikt XVI.

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Dokumentation
Apostolisches Schreiben in Form eines »Motu proprio« von Papst Franziskus

MAGNUM PRINCIPIUM

durch das Can. 838 des Kodex des Kanonischen Rechts verändert wird
MAGNUM PRINCIPIUM
Der vom Zweiten Ökumenischen Vatikanischen Konzil bestätigte wichtige Grundsatz, gemäß dem das liturgische Beten dem Auffassungsvermögen des Volkes angepasst und verstanden werden soll, machte die verantwortungsvolle, den Bischöfen anvertraute Aufgabe nötig, die Landessprache in die Liturgie einzuführen und Übersetzungen der liturgischen Bücher zu besorgen und zu approbieren.

Auch wenn sich die Lateinische Kirche des drohenden Verlusts bewusst war, die eigene Liturgiesprache teilweise aufzugeben, die über Jahrhunderte hinweg in der ganzen Welt Anwendung fand, öffnete sie dennoch gerne das Tor, damit die Übersetzungen als Teil der Riten selbst zusammen mit der lateinischen Sprache zur Stimme der die göttlichen Geheimnisse feiernden Kirche würden.

Zugleich war sich die Kirche der Schwierigkeiten bewusst, die mit diesem Auftrag entstehen könnten, vor allem aufgrund der von den Konzilsvätern deutlich zum Ausdruck gebrachten verschiedenen Meinungen über den Gebrauch der Volkssprache in der Liturgie. Einerseits waren das Wohl der Gläubigen jedweden Alters und jedweder Kultur sowie ihr Recht auf eine bewusste und tätige Teilnahme an den liturgischen Feiern mit der wesentlichen Einheit des Römischen Ritus in Einklang zu bringen; andererseits konnten die Landessprachen selbst nur schrittweise zu Liturgiesprachen werden, die nicht anders als die lateinische Liturgiesprache in stilistischer Eleganz und Ernsthaftigkeit der Aussagen glänzen sollte, um den Glauben zu nähren.

Hierauf zielten einige liturgische Gesetze, Instruktionen, Zirkularschreiben, Leitlinien und Bestätigungen von liturgischen Büchern in den Landessprachen, die vom Apostolischen Stuhl schon seit den Zeiten des Konzils sowohl vor als auch nach dem Erlass der Gesetze im Kodex des Kanonischen Rechts herausgegeben wurden. Die angegebenen Grundsätze waren nützlich und bleiben es größtenteils weiterhin und sollen – soweit möglich – von den liturgischen Kommissionen als geeignete Werkzeuge eingesetzt werden, damit in der überaus großen Sprachenvielfalt die liturgische Gemeinde ein geeignetes und den einzelnen Teilen entsprechendes sprachliches Gewand erlangen kann, wobei die Zuverlässigkeit und sorgfältige Treue vor allem in der Übersetzung einiger Texte zu wahren sind, die in jedem liturgischen Buch von besonderer Wichtigkeit sind.

Der liturgische Text ist als rituelles Zeichen ein Mittel der mündlichen Kommunikation. Für die Gläubigen aber, die die heiligen Riten feiern, ist auch das Wort Geheimnis: Denn in den vorgetragenen Worten, vor allem bei der Lesung der Heiligen Schrift, spricht Gott zu den Menschen, spricht Christus selbst im Evangelium zu seinem Volk, das selbst oder durch den Zelebranten dem Herrn im Heiligen Geist betend antwortet. [...]
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