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Papst Benedikt XVI.
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Dokumentation
Audienz für die Internationale Vereinigung von Generaloberinnen (UISG)

Es gibt keine Sakramente auf Bezahlung

Es gibt keine Sakramente auf Bezahlung
Die Ordensoberinnen haben sich bei der Audienz mit dem Heiligen Vater zahlreich zu Wort gemeldet und ihm dabei verschiedene Fragen gestellt.

[In der ersten Frage geht es um eine bessere Eingliederung der Frauen in das Leben der Kirche.] Papst Franziskus, Sie haben gesagt, dass das weibliche Talent unentbehrlich ist in allen Ausdrucksformen des Lebens der Kirche und der Gesellschaft, und dennoch sind die Frauen von den Entscheidungsprozessen in der Kirche, vor allem auf den höchsten Ebenen, sowie von der Predigt in der Eucharistiefeier ausgeschlossen. Ein wichtiges Hindernis für die volle Annahme des »weiblichen Talents« durch die Kirche ist die Tatsache, dass sowohl die Entscheidungsprozesse als auch die Predigt an die Priesterweihe gebunden sind. Sehen Sie eine Möglichkeit, sowohl Führungsaufgaben als auch die Predigt im Rahmen der Eucharistie von der Weihe zu trennen, damit unsere Kirche in sehr naher Zukunft offener sein kann, das Talent der Frauen anzunehmen?

Papst Franziskus:
Hier müssen wir verschiedene Dinge unterscheiden. Die Frage ist an die Funktionalität gebunden, sie ist eng an die Funktionalität gebunden, während die Rolle der Frau darüber hinausgeht. Ich antworte jetzt aber auf die Frage, dann sprechen wir darüber… Ich habe gesehen, dass es andere Fragen gibt, die darüber hinausgehen.

Es ist wahr, dass die Frauen von den Entscheidungsprozessen in der Kirche ausgeschlossen sind: ausgeschlossen nicht, aber die Einbindung der Frauen ist dort, in den Entscheidungsprozessen, sehr schwach. Wir müssen vorangehen. Zum Beispiel – ich sehe da wirklich keine Schwierigkeiten – glaube ich, dass im Päpstlichen Rat für Gerechtigkeit und Frieden das Sekretariat von einer Frau, einer Ordensfrau, geleitet wird. Es wurde eine andere vorgeschlagen, und ich habe sie ernannt, aber sie hat abgelehnt, weil sie woanders hingehen sollte, um andere Aufgaben für ihre Kongregation zu übernehmen. Man muss darüber hinausgehen, denn für viele Aspekte der Entscheidungsprozesse ist die Weihe nicht notwendig. Sie ist nicht notwendig. In der Reform der Apostolischen Konstitution Pastor bonus über die Dikasterien – wenn keine Gerichtsbarkeit besteht, die aus der Weihe hervorgeht, also bischöfliche Gerichtsbarkeit – steht nicht geschrieben, dass es eine Frau sein kann. Ich weiß nicht, ob an der Spitze des Dikasteriums, aber… Zum Beispiel für die Migranten: Im Dikasterium für die Migranten könnte eine Frau gehen. Und wenn Notwendigkeit zur Ausübung der Gerichtsbarkeit besteht – jetzt, da die Migranten in die Zuständigkeit eines Dikasteriums fallen –, dann wird der Präfekt die Genehmigung erteilen. Aber im Alltag kann es gehen, bei der Durchführung des Entscheidungsprozesses. Für mich ist die Erarbeitung der Entscheidungen sehr wichtig: nicht nur ihre Ausführung, sondern auch die Erarbeitung. Das heißt, dass die Frauen – sowohl geweihte Frauen als auch Frauen im Laienstand – in diesem Prozess in die Reflexion und in die Debatte einbezogen werden. Denn die Frau betrachtet das Leben mit eigenen Augen, und wir Männer können es nicht so betrachten. Und eine Frau sieht ein Problem oder sonst irgendetwas anders als der Mann. Sie müssen einander ergänzen, und es ist wichtig, dass Frauen bei den Beratungen anwesend sind.

In Buenos Aires habe ich einmal die Erfahrung mit einem Problem gemacht: Als ich es mit dem Priesterrat – also nur mit Männern – betrachtete, wurde es gut abgehandelt. Die anschließende Betrachtung mit einer Gruppe von Ordensfrauen und Frauen im Laienstand hat es sehr, sehr bereichert und die Entscheidung durch eine ergänzende Sicht unterstützt. Das ist notwendig, es ist notwendig! Und ich denke, wir müssen damit weitermachen, der Entscheidungsprozess, dann wird man sehen.

Dann ist da das Problem der Predigt in der Eucharistiefeier. Es ist kein Problem, wenn eine Frau – eine Ordensfrau oder eine Frau im Laienstand – in einer Wort-Gottes-Feier die Predigt hält. Das ist kein Problem. In der Eucharistiefeier gibt es jedoch ein liturgisch-dogmatisches Problem, denn es handelt sich um eine einzige Feier – der Wortgottesdienst und die Eucharistiefeier sind eine Einheit –, und den Vorsitz in ihr hat Jesus Christus. Der Priester oder der Bischof, der den Vorsitz hat, handelt in der Person Jesu Christi. Das ist eine theologisch-liturgische Wirklichkeit. Da es keine Priesterweihe für Frauen gibt, können diese in jener Situation nicht den Vorsitz haben. Man kann das, was ich jetzt sehr schnell und etwas vereinfacht dargelegt habe, jedoch noch besser untersuchen und erläutern. [...]
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